Da meine Arbeiten, Ideen und Konzepte, erstens ohne Auftrag entstanden und zweitens auf meiner Idee, meinem Konzepten, meinem Wissen und Erfahrungsschatz und meiner Autorenschaft beruhen, gilt:
Das geistige Eigentum ist „Eigentum“ im Sinne des Art. 14 GG[2][3] und des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).[4] In Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird es ausdrücklich geschützt.[5] Die in Art. 17 Abs. 1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten. Das geistige Eigentum umfasst nach dem Willen des Konvents neben dem literarischen und dem künstlerischen Eigentum das Patent- und Markenrecht sowie die verwandten Schutzrechte
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Niemand darf willkürlich des Eigentums beraubt werden.